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Das muss ins Auto – Mitführplichten in Europa

Der Sommerreiseverkehr läuft bald auf Hochtouren und auch Sie haben Ihren Urlaub schon geplant- sowie den passenden Mietwagen dazu gebucht? Dann sollten Sie sich unbedingt vor Reiseantritt über die Mitführplichten für PKWs Ihres Urlaubslandes informieren.

 

Europäische Länder haben unterschiedliche Pflichten und alle gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Mietwagen. Daher sollten Sie nach Abholung beim Vermieter das geliehene Fahrzeug diesbezüglich überprüfen, denn wird die vorgeschrieben Ausstattung nicht mitgeführt, haftet bei einer Verkehrskontrolle der Lenker des Fahrzeuges selbst.

Die jeweils gültigen Mitführplichten sorgen sehr oft für Verwirrung und Aufregung, daher haben die Experten des österreichischen Pannendienstes ÖAMTC einen Überblick geliefert, welche Mitführpflichten zu beachten sind.

Mitführpflichten:

  • Warndreieck: Nahezu jedes europäische Land schreibt ein Warndreieck im Fahrzeug vor. Gleich zwei Warndreiecke müssen Pkws in der Türkei und auf Zypern mitführen – in Spanien gilt dies nur für inländische Fahrzeuge (auch Mietwagen). In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien sind nur Lenker von Gespannen von dieser Regelung betroffen.
  • Ersatzlampenset: In Serbien, Montenegro, Tschechien, Kroatien, Albanien und Frankreich ist das Mitführen von Ersatzlampen vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt jedoch nur für Leuchtmittel, die man selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Leuchten.
  • Verbandskasten: Nahezu in allen europäischen Ländern ist ein Verbandskasten Pflicht. Davon ausgenommen sind die Länder Frankreich, Italien und Spanien.

 

  • Ersatzreifen: Etwas mehr Platz im Fahrzeug braucht man in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Montenegro, Serbien und Spanien – hier gehört ein Ersatzreifen zur verpflichtenden Grundausstattung. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, muss stattdessen ein Reparaturset oder ein -spray mitgeführt werden.
  • Feuerlöscher: Im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland und in der Türkei gehört der Feuerlöscher zum verpflichtenden Repertoire. In Belgien müssen nur im Land gemeldete Pkw einen Feuerlöscher mit an Bord haben. Eine Empfehlung zur Mitnahme eines Feuerlöschers gilt in Dänemark, Norwegen, Schweden und Ungarn.
  • Abschleppseil: Dieses muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien verpflichtend mitgeführt werden.
  • Europäischer Unfallbericht: In Serbien und Kroatien muss der Unfallbericht verpflichtend mit an Bord sein. In der Slowakei gilt diese Vorschrift jedoch nur für einheimische Fahrzeuge.

Alle Mitführpflichten und weitere Verkehrsbestimmungen zu allen Ländern der Welt finden Sie unter folgendem Link: www.oeamtc.at/laenderinfo

Denken Sie also daran: Nur wenn Sie sich genau über alle Mitführpflichten und Vorschriften Ihres Urlaubslandes informieren, können Sie entspannt mit einem Mietwagen in die wohlverdienten Ferien starten!

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Kommentare

Christian Kalvelage

17 Mai 2017 | 9:32 pm | Kommentieren auf Christian Kalvelage

Hallo,

genau diese Infos habe ich gesucht. An Warndreieck, Verbandkasten denkt wohl jeder - aber an Feuerlöscher oder Ersatzlampenset? Wäre natürlich gut zu wissen, ob Sunnycars dieses in den Mietwagen standardmäßig bereitstellt.

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